Was kostet ein VPN pro Monat? Preise, Verlängerung und Kündigung erklärt
Für alle in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ein VPN kaufen wollen oder schon eines nutzen. Sie erfahren, wie die Preise entstehen, was nach der ersten Laufzeit passiert und wie Sie rechtzeitig kündigen.
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Antwort
Was kostet ein VPN?
Was ein VPN kostet, hängt vor allem von der Laufzeit ab. Am günstigsten pro Monat ist ein Tarif über zwei oder drei Jahre, den Sie im Voraus bezahlen; Monatsabos kosten deutlich mehr. Die aktuellen Euro-Preise erfassen wir täglich, Sie finden sie in der Tabelle auf dieser Seite (Stand: Oktober 2026). Entscheidend ist der Preis nach der automatischen Verlängerung, denn er liegt meist höher. Kostenlos geht es mit Proton VPN Free, allerdings nur auf einem Gerät und ohne freie Serverwahl.

VPN-Preise wirken übersichtlich, sind es aber selten. Der beworbene Monatspreis gilt meist nur für einen langen Tarif, der im Voraus bezahlt wird und sich danach teurer verlängert. Hier finden Sie die Preise, die unser Tracker täglich auf den Bestellseiten erfasst, und eine Anleitung, wie Sie die Tabelle richtig lesen. Außerdem geht es um Mehrwertsteuer, Geld-zurück-Garantien, den Kündigungsbutton und das Widerrufsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
VPN-Kosten pro Monat: die aktuellen Preise aus unserem Tracker
Was ein VPN heute pro Monat kostet, zeigt die Tabelle unten: Einstiegspreis, Preis nach der Verlängerung und Frist der Geld-zurück-Garantie. Die Werte stammen aus unserem Preis-Tracker, der die Bestellseiten der Anbieter jeden Tag von Europa aus abruft. Im Text nennen wir deshalb keine Beträge, die morgen schon veraltet sein könnten.
VPN-Preise ändern sich häufiger, als viele denken. Seit Juli 2026 hat unser Tracker bei mehreren Anbietern neue Einstiegspreise, andere Laufzeiten und Sonderaktionen erfasst. Den Verlauf seit Beginn der Messung zeigt unser englischsprachiger VPN-Preisindex.
| VPN | Einstiegspreis (pro Monat) | Preis nach der Verlängerung | Geld-zurück-Garantie |
|---|---|---|---|
| Proton VPN | 3,49 €VPN Plus, 2-Jahres-Tarif | 83,88 € / Jahr | 30 Tage |
| NordVPN | 3,49 €Basic, 2-Jahres-Tarif | 139,08 € / Jahr | 30 Tage |
| ExpressVPN | 2,49 €Basic, 2 Jahre + 4 Monate | 79,95 € / Jahr | 30 Tage |
| Surfshark | 2,49 €Starter, 27 Monate | ― | 30 Tage |
| CyberGhost | 2,19 €2 Jahre + 2 Monate | 56,94 € / Jahr | 45 Tage |
| Private Internet Access | 1,79 €3 Jahre + 3 Monate | 70,00 € / 36 Monate | 30 Tage |
So lesen Sie die Tabelle
- Einstiegspreis (pro Monat): Das ist der beworbene Monatspreis des langen Tarifs. Bezahlen müssen Sie aber meist die ganze Laufzeit auf einmal. Sie steht klein darunter, etwa „2 Jahre + 4 Monate“.
- Preis nach der Verlängerung: So viel verlangt der Anbieter laut Bestellseite, wenn sich das Abo nach der ersten Laufzeit automatisch verlängert. Der Zeitraum steht dahinter, zum Beispiel „Jahr“ oder „36 Monate“.
- Geld-zurück-Garantie: die Zahl der Tage, in denen Sie laut Anbieter Ihr Geld zurückfordern können. Welche Bedingungen dafür gelten, erklärt der Abschnitt zur Garantie weiter unten.
- Strich oder „nicht erfasst“: Die Bestellseite hat an diesem Tag keinen Wert gezeigt, den der Tracker eindeutig lesen konnte. Dann hilft nur ein Blick auf die Bestellseite selbst.
Beim Preis von Proton VPN bezieht sich die Tabelle auf den Tarif VPN Plus. Daneben gibt es den kostenlosen Tarif Proton VPN Free und das Paket Proton Unlimited. Es bietet laut Proton Zugang zu allen Premium-Produkten des Anbieters.
Laufzeit, Tarifstufe und Wohnland bestimmen den Preis
Was VPN-Anbieter kosten, hängt vor allem von drei Dingen ab: von der Laufzeit, der Tarifstufe und Ihrem Wohnland. Dazu kommen der Kaufweg (Website oder App Store) und Extras, die Ihnen an der Kasse angeboten werden. Wer diese Punkte kennt, kann Angebote fair vergleichen.
| Preisfaktor | Was dahintersteckt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Laufzeit | Lange Tarife haben den niedrigsten Monatspreis, werden aber im Voraus bezahlt. Monatsabos kosten pro Monat am meisten. | Binden Sie sich nur so lange, wie Sie das VPN sicher brauchen. |
| Einstieg und Verlängerung | Der Rabatt gilt für die erste Laufzeit. Danach verlängert sich das Abo zum Verlängerungspreis, oft jährlich. | Notieren Sie das Verlängerungsdatum und entscheiden Sie vorher. |
| Tarifstufe | Höhere Stufen bündeln weitere Dienste. Surfshark nennt seine Stufen Starter, One und One+, Proton nennt sie VPN Plus und Proton Unlimited. | Zahlen Sie nur für Dienste, die Sie wirklich nutzen. |
| Zusatzprodukte | An der Kasse werden Extras angeboten, etwa eine dedizierte IP-Adresse (eine feste Adresse nur für Sie). Enthält der Kauf ein solches Extra, gilt bei Surfshark laut Hilfeseite die Geld-zurück-Garantie nicht. | Nehmen Sie Extras vor dem Bezahlen bewusst an oder lehnen Sie sie ab. |
| Wohnland und Steuer | In der EU wird auf digitale Dienste für Privatkunden in der Regel die Mehrwertsteuer des Kundenlandes erhoben. | Prüfen Sie den Endbetrag an der Kasse, nicht nur die Preisseite. |
| Kaufweg | Bei Abos über App Store oder Google Play rechnen Apple oder Google ab, nach eigenen Regeln für Erstattung und Kündigung. | Entscheiden Sie vor dem Kauf, wo das Abo laufen soll. |
Mehrwertsteuer: Der Betrag an der Kasse kann höher sein
Für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden gilt in der EU: Besteuert wird im Land des Kunden. So beschreibt es das EU-Portal „Ihr Europa“. Wohnen Sie in Deutschland, fällt also in der Regel deutsche Mehrwertsteuer an, in Österreich die österreichische.
Wie das an der Kasse aussieht, unterscheidet sich je nach Anbieter. Surfshark schreibt auf der deutschen Preisseite „ggf. zzgl. MwSt.“ neben den Preis. CyberGhost weist darauf hin, dass je nach Land Steuern anfallen können, und zeigt die Mehrwertsteuer an der Kasse als eigene Zeile. Ob die Steuer Ihres Landes im Tabellenpreis schon steckt, sehen Sie deshalb erst beim Bezahlen.
In der Schweiz gelten eigene Steuerregeln, denn sie gehört nicht zur EU. Proton bietet auf seiner Preisseite neben Euro und US-Dollar auch Schweizer Franken als Währung an. Bei anderen Anbietern zeigt erst die Kasse, in welcher Währung und mit welcher Steuer abgerechnet wird.
Nach der ersten Laufzeit verlängert sich das Abo meist teurer
Nach der ersten Laufzeit verlängern sich VPN-Abos in der Regel automatisch, und zwar zum regulären Preis statt zum Einstiegsrabatt. Oft ist die neue Laufzeit kürzer als die erste, etwa ein Jahr statt zwei. Wer den Termin verpasst, zahlt den Verlängerungspreis aus der Tabelle oben, abgebucht von der hinterlegten Zahlungsart.
Die Bestellseiten sagen das offen, wenn auch im Kleingedruckten. CyberGhost schreibt beim langen Tarif, dass sich das Abo nach den ersten zwei Jahren automatisch jährlich verlängert. Bei Proton VPN Plus folgen auf die ersten 24 Monate Verlängerungen alle 12 Monate. Bei PIA verlängert sich der lange Tarif alle drei Jahre.
Was zwischen Kauf und Verlängerung passiert
Kauf
Laufzeit im Voraus bezahlt
Garantiefrist
meist 30 Tage, nur Erstkauf
Erste Laufzeit
Einstiegspreis gilt
Kündigungsfenster
vor dem Verlängerungstag
Verlängerung
regulärer Preis, oft jährlich
So vermeiden Sie eine teure Verlängerung
- Notieren Sie gleich nach dem Kauf den Verlängerungstag, am besten mit einer Erinnerung einige Wochen vorher.
- Schalten Sie die automatische Verlängerung im Kundenkonto ab, wenn Sie unsicher sind. Laut Proton und Google bleibt der Dienst bis zum Ende der bezahlten Zeit nutzbar.
- Vergleichen Sie vor dem Stichtag den Verlängerungspreis mit den aktuellen Einstiegspreisen in der Tabelle.
- Entscheiden Sie dann bewusst: weiterlaufen lassen, zu einem anderen Anbieter wechseln oder ganz kündigen.
Kostenlos oder bezahlt: was Proton VPN Free leistet und was nicht
Ein kostenloses VPN reicht, wenn Sie gelegentlich ein einzelnes Gerät absichern wollen und keinen bestimmten Serverstandort brauchen. Proton VPN Free kommt ohne Werbung und ohne Datenlimit aus, hat aber klare Grenzen. Für Streaming, mehrere Geräte oder ein bestimmtes Land brauchen Sie einen bezahlten Tarif.
| Merkmal | Proton VPN Free | Proton VPN Plus |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos, keine Kreditkarte nötig | siehe Preistabelle oben |
| Geräte gleichzeitig | 1 | bis zu 10 |
| Serverwahl | zufällig, Server in 10 Ländern | frei wählbar, Server in über 140 Ländern |
| Geschwindigkeit | laut Preisseite „mittlere VPN-Geschwindigkeit“ | laut Preisseite „höchste VPN-Geschwindigkeit“ |
| Streaming und P2P (Dateitausch) | nicht enthalten | enthalten |
| Werbung und Datenlimit | keine Werbung, kein Datenlimit | keine Werbung, kein Datenlimit |
Im Free-Tarif wählt Proton den Server zufällig aus, ein bestimmtes Land können Sie nicht einstellen. Damit scheidet der Gratis-Tarif für alles aus, was einen festen Standort braucht, etwa Mediatheken aus der Heimat auf Reisen. Für das WLAN im Café oder Hotel kann er dagegen genügen.
Bei anderen Gratis-VPNs ist Vorsicht angebracht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schreibt, bei Gratis-VPNs müsse man meist Einschränkungen oder eine vergleichsweise schlechte Verbindung hinnehmen. Nicht selten bezahle man solche Dienste mit persönlichen Daten, die etwa für Marketingzwecke ausgewertet werden.
Lohnt sich ein VPN? Ja, für klare Zwecke, aber nicht als Rundumschutz
Ein kostenpflichtiges VPN lohnt sich, wenn Sie es regelmäßig für einen bestimmten Zweck brauchen: in fremden WLANs, auf Reisen oder auf vielen Geräten gleichzeitig. Es verschlüsselt die Verbindung bis zum Server des Anbieters und verbirgt Ihre IP-Adresse vor den Websites, die Sie besuchen. Den Grundschutz Ihrer Geräte ersetzt es nicht.
- Öffentliche WLANs: Laut BSI erschwert es die Verschlüsselung anderen Nutzern im selben Hotspot, Ihre Daten auszuspähen.
- Reisen: Unterwegs brauchen Sie oft einen Server in einem bestimmten Land, und das geht nur im bezahlten Tarif. Ob Ihre Apps im Ausland funktionieren, zeigt unser Tool Funktionieren meine Apps im Ausland?.
- Viele Geräte: Surfshark und PIA erlauben laut ihren Bestellseiten unbegrenzt viele Geräte mit einem Abo. ExpressVPN erlaubt je nach Tarifstufe 10 bis 14 Geräte, NordVPN und Proton VPN Plus bis zu 10, CyberGhost 7.
- Länder mit VPN-Regeln: Wer zum Beispiel nach China reist, muss die dortige Rechtslage kennen. Unser Ratgeber VPN für China erklärt, was dort gilt.
Was ein VPN nicht kann, beschreibt das BSI deutlich. Die Verschlüsselung endet am Server des Anbieters, und dort könnte der Datenverkehr theoretisch überwacht werden. Die Wahl des Anbieters ist deshalb laut BSI „Vertrauenssache“. Für Server im Ausland gilt laut BSI zudem kein deutsches Datenschutzrecht.
Ein VPN ersetzt auch nicht den Basisschutz, den das BSI für alle Geräte mit Internetzugang empfiehlt. VPN-Erweiterungen für den Browser verschlüsseln laut BSI zudem nur den Verkehr des Browsers, nicht den der übrigen Apps.
Ob Ihr VPN tatsächlich eine andere IP-Adresse zeigt, sehen Sie mit unserem Werkzeug Wie ist meine IP-Adresse?. Einen ausführlicheren Check bietet Is my VPN working? auf Englisch.
Die Geld-zurück-Garantie gilt meist nur für den ersten Kauf
Die Geld-zurück-Garantie der VPN-Anbieter gilt in der Regel nur für den ersten Kauf und nur innerhalb einer festen Frist. Käufe im App Store sind oft ausgenommen. Die Garantie ist ein Versprechen des Anbieters, keine gesetzliche Pflicht, und jeder formuliert die Bedingungen anders. Die Tabelle fasst zusammen, was die Anbieter auf ihren eigenen Seiten schreiben.
| VPN | Frist | Wichtigste Bedingung | Kauf über App Store oder Google Play |
|---|---|---|---|
| ExpressVPN | 30 Tage | nur für Erstnutzer; wer schon eine Erstattung erhalten hat, ist ausgeschlossen | nicht abgedeckt; über eine Erstattung entscheiden Apple oder Google |
| NordVPN | 30 Tage | nur für den ersten Kauf eines neuen Abos, nicht nach einer Verlängerung | Apple und Amazon: dort anfragen; Google Play: über NordVPN oder binnen 48 Stunden bei Google |
| Surfshark | 30 Tage | nur für den ersten Kauf, nicht nach einer Verlängerung; enthält der Kauf ein nicht erstattungsfähiges Extra wie eine dedizierte IP-Adresse, gilt die Garantie nicht | Apple und Amazon: dort anfragen; Google Play: binnen 48 Stunden bei Google, danach über Surfshark |
| CyberGhost | 45 Tage, beim Monatsabo 14 Tage | 45 Tage gelten für Tarife ab sechs Monaten | Käufe über Apple ausgeschlossen, Erstattung nur über Apple |
| Private Internet Access | 30 Tage | nur für neue Abonnenten | es gelten die Erstattungsbedingungen des jeweiligen Stores |
| Proton VPN | 30 Tage | volle Erstattung einmal pro Nutzer, nur bei Kauf über Website oder Apps von Proton; Bargeld und Überweisung werden nicht erstattet | es gelten die Regeln des jeweiligen Vermittlers |
Wichtig ist der Ablauf: Kündigen allein bringt in der Regel kein Geld zurück. Sie müssen die Erstattung innerhalb der Frist ausdrücklich beantragen. NordVPN und Surfshark nennen dafür den Live-Chat, ExpressVPN einen Button „Rückerstattung beantragen“ im Kundenportal.
NordVPN schreibt außerdem, nach einer Verlängerung gebe es laut dieser Richtlinie keinen Anspruch. Ausnahme: Das Recht Ihres Landes schreibt etwas anderes vor. Fehlt im Kundenkonto der Button für die Erstattung, kann das laut NordVPN unter anderem an einem Monatsabo liegen.
Über App Store oder Google Play gekauft: bei Apple oder Google kündigen
Wer ein VPN über den App Store oder Google Play abonniert hat, kündigt dort und nicht beim VPN-Anbieter. Über Erstattungen bei Käufen im App Store entscheidet Apple; bei Google Play hilft laut NordVPN und Surfshark auch deren eigener Kundendienst. Das Löschen der App beendet das Abo nicht: Laut Google laufen Abos dort unbefristet weiter, bis Sie kündigen.
Abo auf dem iPhone oder iPad kündigen
- Öffnen Sie Einstellungen und tippen Sie oben auf Ihren Namen.
- Tippen Sie auf Abonnements und wählen Sie das VPN-Abo aus.
- Tippen Sie auf Abo kündigen; eventuell müssen Sie dafür nach unten scrollen.
- Fehlt der Knopf oder steht dort ein rotes Ablaufdatum, ist das Abo laut Apple bereits gekündigt.
Auf dem Mac klicken Sie im App Store unten in der Seitenleiste auf Ihren Namen und auf der folgenden Seite erneut darauf. Dann wählen Sie Abonnements, das VPN und Abo kündigen. Eine Erstattung beantragen Sie bei Apple unter reportaproblem.apple.com über Ich möchte > Eine Rückerstattung beantragen. Ob Sie Geld zurückbekommen, entscheidet Apple.
Abo auf einem Android-Gerät kündigen
- Öffnen Sie die Google-Play-App und rufen Sie Ihre Abos auf.
- Wählen Sie das VPN-Abo aus.
- Tippen Sie auf Abo kündigen und folgen Sie der Anleitung.
Nach der Kündigung können Sie das Abo laut Google bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzen. Frühere Abozeiträume erstattet Google grundsätzlich nicht; Ausnahmen regeln die Erstattungsrichtlinien von Google Play.
Haben Sie das Abo dagegen auf der Website des Anbieters abgeschlossen, kündigen Sie im Kundenkonto: Schalten Sie dort die automatische Verlängerung ab. Proton schreibt in seinen Geschäftsbedingungen, dass Sie vor dem Verlängerungstag im Konto kündigen müssen. Bei VPN Plus endet das Abo dann mit dem laufenden Abrechnungszeitraum.
VPN kündigen in Deutschland: Kündigungsbutton und kurze Fristen
In Deutschland müssen Anbieter, die Abos online verkaufen, seit dem 1. Juli 2022 eine Kündigung per Kündigungsbutton ermöglichen. Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt außerdem: Verlängert sich ein Vertrag laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) automatisch, darf er danach nur auf unbestimmte Zeit laufen. Sie können ihn dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Beides setzt voraus, dass deutsches Recht auf Ihren Vertrag anwendbar ist.
Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB
Die Regel gilt für Websites, über die Verbraucher kostenpflichtige Dauerverträge abschließen können. Der Anbieter muss eine gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ oder eine ebenso eindeutige Beschriftung anbieten. Sie führt direkt zu einer Bestätigungsseite: Dort geben Sie die Art der Kündigung, Angaben zu Ihrer Person, den Vertrag, das gewünschte Enddatum und eine E-Mail-Adresse an. Mit „jetzt kündigen“ senden Sie die Kündigung ab.
Danach muss der Anbieter den Eingang sofort elektronisch bestätigen, mit Datum, Uhrzeit und Vertragsende. Fehlt der Button oder ist er falsch umgesetzt, dürfen Sie laut § 312k Abs. 6 BGB jederzeit ohne Frist kündigen. Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass der Button ohne vorherige Anmeldung erreichbar sein muss.
Laufzeit und Verlängerung nach § 309 Nr. 9 BGB
- Eine Erstlaufzeit, die Sie länger als zwei Jahre bindet, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und Sie ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können.
- Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
- Die Regeln zur stillschweigenden Verlängerung und zur Kündigungsfrist gelten laut Verbraucherzentrale NRW für Verträge ab dem 1. März 2022. Ältere Verträge durften sich noch um bis zu ein Jahr verlängern. Die Höchstdauer von zwei Jahren für die erste Laufzeit galt schon vorher.
Gilt das auch für Anbieter im Ausland?
Viele VPN-Anbieter sitzen nicht in Deutschland; Proton zum Beispiel ist eine Schweizer Firma mit Sitz bei Genf. Laut Verbraucherzentrale kommt es bei Händlern außerhalb der EU darauf an, ob sie ihr Geschäft auf Deutschland ausrichten. Hinweise darauf sind etwa eine deutschsprachige Bestellung und Preise in Euro, wobei kein Merkmal allein entscheidet.
Richtet ein Anbieter sein Geschäft auf Deutschland aus, darf eine Rechtswahl in den AGB Ihnen zwingende Verbraucherrechte wie den Widerruf nicht nehmen (Art. 6 Rom-I-Verordnung). Proton wählt für Kunden außerhalb der USA Schweizer Recht, schreibt aber, gesetzliche Verbraucherrechte blieben unberührt. Ob ein bestimmter Anbieter den Button anbieten muss, entscheidet im Streitfall ein Gericht; die Verbraucherzentralen helfen bei der Einschätzung.
Typische Kostenfallen und was Sie tun können
| Was Sie sehen | Häufige Ursache | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Ein bis drei Jahre nach dem Kauf wird ein deutlich höherer Betrag abgebucht. | Der Einstiegstarif hat sich automatisch zum Verlängerungspreis verlängert. | Sofort den Support anschreiben. Bei Verträgen nach deutschem Recht die Verbraucherzentrale fragen, ob die Verlängerungsklausel zu § 309 Nr. 9 BGB passt. |
| Der Anbieter lehnt die Erstattung ab, obwohl Sie in der Frist sind. | Das Abo lief über den App Store; ExpressVPN, CyberGhost und andere verweisen dann an Apple. | Die Erstattung bei Apple über reportaproblem.apple.com beantragen. |
| Beim zweiten Abo gibt es kein Geld zurück. | Die Garantie gilt nur für Erstnutzer oder einmal pro Nutzer, etwa bei ExpressVPN und Proton. | Vor einem erneuten Kauf die Bedingungen lesen und nur buchen, wenn Sie sicher sind. |
| An der Kasse steht ein höherer Betrag als auf der Preisseite. | Die Mehrwertsteuer Ihres Landes oder ein angebotenes Extra kommt hinzu. | Den Endbetrag prüfen und nicht gewünschte Extras vor dem Bezahlen ablehnen. |
| Die App ist gelöscht, aber es wird weiter abgebucht. | Das Löschen der App kündigt das Abo nicht, darauf weist Google ausdrücklich hin. | Im Kundenkonto des Anbieters oder in den Abo-Einstellungen des Stores kündigen. |
| Nach drei Wochen lehnt CyberGhost die Erstattung ab. | Beim Monatsabo gilt die Garantie nur 14 Tage; 45 Tage gibt es erst bei Tarifen ab sechs Monaten. | Die Frist passend zum gebuchten Tarif notieren. |
| Auf der Website ist kein Kündigungsbutton zu finden. | Der Anbieter setzt § 312k BGB nicht um, oder auf den Vertrag ist kein deutsches Recht anwendbar. | Per E-Mail kündigen, auf den fehlenden Button hinweisen und bei Problemen die Verbraucherzentrale einschalten. |
| Proton erstattet eine Zahlung in bar oder per Überweisung nicht. | Laut Protons Geschäftsbedingungen sind Bargeld und Banküberweisungen von der Erstattung ausgenommen. | Wer sich noch nicht sicher ist, bezahlt das erste Abo mit Karte oder PayPal. |
Widerrufsrecht: 14 Tage, aber genutzte Zeit kann Geld kosten
Bei Online-Verträgen haben Verbraucher in der EU grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Bei digitalen Angeboten kann es aber früher erlöschen. Und wer den Dienst schon nutzt, muss bei einem Widerruf unter Umständen Wertersatz zahlen, also die genutzte Zeit bezahlen. In der Praxis ist die Geld-zurück-Garantie der Anbieter deshalb meist einfacher, und ihre Frist ist meist länger.
- Dienstleistungen: Hier bleibt das Widerrufsrecht in der Regel die vollen 14 Tage bestehen. Früher erlischt es nur, wenn der Anbieter die Leistung schon vollständig erbracht hat und Sie dem frühen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei einem Abo über Monate oder Jahre ist das innerhalb der Frist kaum möglich.
- Digitale Inhalte: Hier kann das Widerrufsrecht schon erlöschen, sobald der Anbieter mit der Leistung beginnt (§ 356 Abs. 6 BGB). Voraussetzung: Sie haben zugestimmt, erklärt, dass Ihnen der Verlust des Widerrufsrechts bekannt ist, und vom Anbieter eine Bestätigung dafür bekommen.
- Streaming-Abos: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Juli 2026 über ein Streaming-Abo von Sky Österreich entschieden (C-234/25). Passt sich ein solches Angebot dynamisch an das Verhalten der Nutzer an, etwa durch persönliche Empfehlungen, ist es eine digitale Dienstleistung. Das Widerrufsrecht lässt sich dann nicht durch die Zustimmung zum sofortigen Start ausschließen.
- Wertersatz: Wer nach Beginn der Nutzung widerruft, muss laut Verbraucherzentrale Niedersachsen unter Umständen für die genutzte Zeit bezahlen.
Ob ein VPN-Abo als Dienstleistung oder als digitaler Inhalt gilt, hat der EuGH in diesem Urteil nicht entschieden, denn es betraf Streaming. Für VPN-Abos bleibt die Frage damit offen. Im Zweifel lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.
Der Widerrufsbutton seit dem 19. Juni 2026
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter in Deutschland bei Verträgen, die über eine Website oder App geschlossen werden, eine Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Sie ist mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlich eindeutig beschriftet und führt zu einer Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Laut Europäischem Verbraucherzentrum schafft der Button kein neues Widerrufsrecht, er erleichtert nur den Widerruf, wo einer besteht.
In der Schweiz gibt es laut dem Schweizer Handelsverband (Handelsverband.swiss) keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Wer dort ein VPN kauft, verlässt sich deshalb vor allem auf die Geld-zurück-Garantie des Anbieters. In Österreich gilt wie in Deutschland ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen (§ 11 FAGG). Die Pflicht zur Widerrufsfunktion gilt dort laut Wirtschaftskammer Österreich für Verträge ab dem 1. Oktober 2026.
So finden Sie ein VPN-Angebot, das zu Ihrem Budget passt
Das passende Angebot ergibt sich aus Ihrer Nutzung, nicht aus dem niedrigsten beworbenen Preis. Wer nur gelegentlich ein Gerät schützt, startet kostenlos; wer täglich mehrere Geräte nutzt, rechnet mit dem Preis nach der Verlängerung. Die folgenden Fragen und VPNs helfen bei der Entscheidung.
- Wie viele Geräte? Für eines kann Proton VPN Free reichen. Für sehr viele Geräte kommen vor allem Surfshark oder PIA in Frage, die unbegrenzt viele Geräte erlauben.
- Wie lange? Für eine einzelne Reise passt ein Monatsabo: Es kostet pro Monat mehr, lässt sich aber schnell beenden. Für die Dauernutzung lohnt sich der lange Tarif, wenn Sie die Verlängerung im Blick behalten.
- Wie bezahlen? NordVPN nennt je nach Region Kreditkarte, PayPal, Sofort (Klarna), Überweisung, Prepaid-Karten und Kryptowährung. Proton nimmt Karte und PayPal; Bargeld, Überweisung und Bitcoin laufen dort über ein Guthaben im Konto.
Die folgenden VPNs passen besonders gut zu einzelnen Kostenfragen. Die Auswahl beruht auf den offiziellen Angaben der Anbieter, nicht auf dem Preis eines einzelnen Tages.
Proton VPNKostenlos anfangen
Gratis-Tarif ohne Werbung für ein Gerät; bezahlte Tarife mit 30 Tagen Geld-zurück-Garantie, zahlbar auch in Schweizer Franken.
3,49 € / Monat
CyberGhostLängste Rückgabefrist
45 Tage Geld-zurück-Garantie bei Tarifen ab sechs Monaten; beim Monatsabo sind es nur 14 Tage.
2,19 € / Monat
SurfsharkEin Abo, viele Geräte
Unbegrenzt viele Geräte gleichzeitig; die Garantie gilt auch für Käufe über Google Play.
2,49 € / Monat
Private Internet AccessJahrestarif ohne Preissprung
Der Jahrestarif verlängert sich laut Bestellseite zum Preis des ersten Jahres; dazu unbegrenzt viele Geräte mit einem Abo.
1,79 € / Monat
Ausführliche Bewertungen auf Englisch gibt es auch zu den beiden anderen VPNs aus der Preistabelle: NordVPN und ExpressVPN.
Häufige Fragen
- Kann ich ein VPN monatlich bezahlen und jederzeit kündigen?
- Ja, viele Anbieter bieten Monatsabos an, etwa CyberGhost, PIA, Surfshark und Proton. Sie kosten pro Monat aber deutlich mehr als lange Tarife und verlängern sich jeden Monat automatisch, bis Sie kündigen. Achten Sie auf die kürzere Garantie: CyberGhost gibt beim Monatsabo 14 statt 45 Tage. NordVPN nennt Monatsabos als möglichen Grund, warum im Kundenkonto kein Button für die Erstattung erscheint.
- Gibt es VPNs mit einer kostenlosen Testphase?
- Meist nicht: Statt einer Testphase bieten die großen Anbieter eine Geld-zurück-Garantie. Sie zahlen zuerst und können das Geld innerhalb von 30 Tagen zurückfordern, bei CyberGhost je nach Tarif innerhalb von 45 Tagen. Ganz ohne Zahlung geht es mit Proton VPN Free. Wer im App Store eine Testphase abschließt, muss laut Apple mindestens 24 Stunden vor deren Ende kündigen. Sonst wird daraus ein bezahltes Abo.
- Wird mein VPN-Abo gekündigt, wenn ich die App lösche?
- Nein, das Löschen der App beendet kein Abo. Kündigen Sie im Kundenkonto des Anbieters oder, bei einem Kauf über Apple oder Google, in den Abo-Einstellungen des Stores. Wissen Sie nicht mehr, wo Sie das Abo abgeschlossen haben? Laut Apple hilft ein Blick auf die Abbuchung: Wer dort als Empfänger steht, ist Ihr Ansprechpartner.
- Bekomme ich nach einer ungewollten Verlängerung mein Geld zurück?
- Über die Geld-zurück-Garantie meist nicht, denn NordVPN und Surfshark schließen Verlängerungen ausdrücklich aus. NordVPN macht eine Ausnahme, wenn das Recht Ihres Landes etwas anderes vorschreibt. Schreiben Sie sofort dem Support. Bei Verträgen nach deutschem Recht kann die Verbraucherzentrale prüfen, ob die Verlängerungsklausel mit § 309 Nr. 9 BGB vereinbar ist.
- Kann ich ein VPN bar oder mit Kryptowährung bezahlen?
- Ja, bei einigen Anbietern. Proton nimmt Bargeld, Banküberweisung und Bitcoin als Guthaben an, erstattet Bargeld und Überweisungen laut Geschäftsbedingungen aber nicht. NordVPN nennt Kryptowährung und den Kauf im Einzelhandel als Zahlungswege. CyberGhost schreibt, dass seine Geld-zurück-Garantie auch für Käufe mit Kryptowährung gilt.
- Lohnt sich ein VPN-Abo für die ganze Familie?
- Das hängt von der Zahl der Geräte ab. Surfshark und PIA erlauben laut Bestellseite unbegrenzt viele Geräte mit einem Abo. ExpressVPN erlaubt je nach Tarifstufe 10 bis 14 Geräte, NordVPN und Proton VPN Plus bis zu zehn, CyberGhost sieben. Rechnen Sie den Preis nach der Verlängerung auf alle Geräte um, dann sehen Sie, ob sich ein gemeinsames Abo lohnt.
So entsteht die Reihenfolge
Die VPNs auf dieser Seite haben wir anhand der offiziellen Angaben der Anbieter zu den Punkten ausgewählt, die für das Thema der Seite zählen, etwa Funktionen, Tarife, Preise und die Bedingungen der Geld-zurück-Garantie. Unsere Methode im Detail (Englisch)
Quellen dieser Seite (32)
- Gesetze im Internet: § 312k BGB, Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Gesetze im Internet: § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9, Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
- Gesetze im Internet: § 356 BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
- Verbraucherzentrale NRW: Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen (Stand 7. August 2026)
- Verbraucherzentrale NRW: Gesetz für fairere Verträge, mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten
- Verbraucherzentrale: Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beachten? (Stand 25. August 2026)
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Wann und wie kann ich einen Online-Vertrag per Widerrufsbutton widerrufen?
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements (Urteil C-234/25 vom 9. Juli 2026)
- Ihr Europa (EU): Mehrwertsteuer im grenzübergreifenden Geschäftsverkehr
- BSI: Was ist ein virtuelles privates Netzwerk (VPN)?
- Apple Support: Ein Abonnement von Apple kündigen
- Apple Support: Eine Rückerstattung für Apps oder Inhalte anfordern, die bei Apple gekauft wurden
- Google Play-Hilfe: Abos bei Google Play kündigen, pausieren oder ändern
- ExpressVPN: Wie ist die Rückerstattungsrichtlinie von ExpressVPN gestaltet?
- NordVPN Kundenservice: Was beinhaltet die Rückerstattungsrichtlinie?
- NordVPN Help Center: What payment methods does NordVPN accept
- Surfshark-Kundensupport: Wie lautet die Rückerstattungsrichtlinie von Surfshark
- Surfshark: Preise und Abos (deutsche Preisseite, Hinweis „ggf. zzgl. MwSt.“, Geräteanzahl)
- CyberGhost: Unsere 45-Tage-Geld-zurück-Garantie
- CyberGhost: Bestellseite (Verlängerung, Steuerhinweis, Geräteanzahl)
- Private Internet Access: Bestellseite (Verlängerung, Geld-zurück-Garantie für neue Abonnenten, Geräte)
- Proton VPN: Preise und Tarife (VPN Plus, Proton Free, Zahlungsarten, Währungen)
- Proton VPN: Kostenloses VPN ohne Werbung (Proton VPN Free)
- Proton: Terms of Service (Abschnitte 9, 10, 13 und 14)
- Handelsverband.swiss: Rückgaberecht im Onlinehandel
- ExpressVPN: Bestellseite (Tarifstufen Basic, Erweitert und Express Pro mit 10, 12 und 14 Geräten, Garantie für Neukunden)
- NordVPN Kundenservice: Wie viele Geräte kann ich mit NordVPN nutzen?
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 97/26 vom 9. Juli 2026 zum Urteil in der Rechtssache C-234/25 (Sky Österreich Fernsehen)
- Gesetze im Internet: § 356a BGB, Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- Wirtschaftskammer Österreich: Widerrufsbutton im Webshop ab 1. Oktober 2026 (§ 13a FAGG)
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): § 11 FAGG, Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz: Welches Recht gilt beim Online-Handel im Ausland? (Rom-I-Verordnung)